Einäscherung in den Niederlanden - Die Verwendung der Asche steht Ihnen frei

Es entscheiden sich immer mehr Deutsche für eine Kremation in den Niederlanden. Der Grund hierfür ist, dass es - im Gegensatz zu Deutschland - in den Niederlanden keinen gesetzlichen Friedhofszwang gibt und die Verwendung der Asche den Hinterbliebenen frei zur Verfügung steht. Diedel Wessels Uitvaartverzorging in Winschoten - bei Bunde und Rhede - führt regelmäßig Kremationen von Verstorbenen aus Deutschland aus. Die Trauerfeier wird selbstverständlich auf Deutsch stattfinden.


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Die Unterschiede einer Kremation in Deutschland und in den Niederlanden

In Deutschland gelten strenge gesetzliche Vorschriften für die Verwendung der Asche. Nach deutschem Gesetz muss die Asche nach der Kremation in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt werden. In den Niederlanden steht Ihnen die Verwendung der Asche frei. Auch wenn der oder die Verstorbene die deutsche Staatsangehörigkeit hatte, gelten die in den Niederlanden freieren Vorschriften der Ascheverwendung. 

Welche Vorschriften gelten für die Verwendung der Asche in den Niederlanden?

Das Krematorium ist verpflichtet, die Asche 30 Tage nach der Kremation aufzubewahren. Nach den 30 Tagen können Sie die Asche beim Bestattungsinstitut abholen und steht es Ihnen frei - im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften - die Asche nach Ihren eigenen Wünschen zu verwenden.

Einige Möglichkeiten für die Verwendung der Asche

  • Aufbewahrung in einer Aschenurne an einem Platz in Ihrer Wohnung
  • Verstreuen der Asche an einem hierfür bestimmten Ort.
  • Verarbeitung der Asche in einem speziellen Asche-Schmuckstück oder Standbild
  • Verstreuen der Asche im Boden beim Einpflanzen eines Erinnerungsbaumes

Kremation in den Niederlanden von Verstorbenen mit deutscher Staatsangehörigkeit

Nachstehend lesen Sie, wie die Kremation von Verstorbenen aus Deutschland in den Niederlanden vonstattengeht - vom Moment des Versterbens bis zur Übergabe und Verwendung der Asche.

  • Nach deutschen Vorschriften sind Sie verpflichtet, eine Leichenschau von einem Arzt vornehmen zu lassen.
  • Nach der Durchführung der Leichenschau setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung unter 0031-597-415353. Diese Rufnummer ist täglich rund um die Uhr erreichbar.
  • Sie müssen den Sterbefall beim zuständigen Standesamt melden und eine Sterbeurkunde ausstellen lassen.
  • Unsere Bestattungsmitarbeiter werden dem Verstorbenen vor Ort mit höchstem Respekt die letzte Pflege geben. Den Hinterbliebenen wird die Möglichkeit geboten, bei dieser letzten Pflege anwesend zu sein oder - falls gewünscht - auch zu helfen. Nach der letzten Pflege wird der Verstorbene eingesargt.
  • Wir bringen den Verstorbenen zum Krematorium und Traurzentrum https://www.uitvaartcentrumoostgroningen.nl/ oder zur Aufbahrung in einer Kapelle eines Friedhofs in Deutschland.
  • Die Kremation findet am vereinbarten Zeitpunkt im Uitvaartcentrum Oost-Groningen statt. Die Kremation findet entsprechend dem Wunsch des/der Verstorbenen oder der Hinterbliebenen entweder mit oder ohne Trauer-Zeremonie statt. Es bieten sich viele Möglichkeiten für die Gestaltung der Trauer-Zeremonie, z.B. für Trauerreden, Musik oder den Trauerkaffee oder für ein umfassendes Catering.
  • Nach der Kremation wird die Asche gemäß den niederländischen Vorschriften mindestens 30 Tage in einem speziell hierfür eingerichteten Raum des Bestattungsinstituts aufbewahrt.
  • Nach diesem Zeitraum können Sie einen Termin vereinbaren, um die Asche abzuholen und sie nach Ihren eigenen Wünschen verwenden.